Kompetenzen
EU-Vertreter nach DSGVO-Vorgabe
Wir bieten die Dienstleistung als EU-Datenschutzvertreter für Unternehmen aus Drittstaaten an.
Seit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 haben wir zahlreiche Unternehmen diesbezüglich beraten.
Wenn sich Ihr Unternehmen in einem Nicht-EU-Land befindet und Kunden in der EU hat, denen Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten, ohne eine Niederlassung in der EU zu unterhalten, sind Sie verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter gemäß Artikel 27 der DSGVO zu bestellen. Verstöße können zu hohen Geldstrafen führen.
Die Aufgabe des Vertreters besteht darin, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen die Vorschriften der DSGVO einhält, indem er die Kommunikation mit den Betroffenen und den Datenschutzaufsichtsbehörden ermöglicht. Er dient als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten.
Wir haben ein Team von Anwälten mit langjähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit EU-Aufsichtsbehörden und bei der Beratung im Zusammenhang mit Projekten zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Für eine einfachere Kommunikation mit unseren US-Mandanten haben wir hierfür ein US-Büro eingerichtet. Für unseren Service bieten wir feste monatliche Paketpreise an, die von der Größe Ihres Unternehmens abhängen.
Beratungsangebot
- Prüfen, ob Sie einen EU-Beauftragten benötigen
- EU-Datenschutzvertreter Service
Spezialgebiete & weitere Kompetenzen
Prinz Rechtsanwälte
Kontakt
Für allgemeine Anfragen: info@prinzlaw.com
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