Kompetenzen
Kunstrecht
Beratung vom Spezialisten – Unsere Anwälte verfügen über ein besonderes Verständnis der Interessen von Künstlern, Kulturinstitutionen, Sammlern, Auktionshäusern und Verlagen.
Unser Leistungsspektrum beginnt mit dem Urheberrechtsschutz an Kunstwerken, seinem Umfang und seiner Dauer. Zudem beraten wir bezüglich Kauf- und Leihverträgen, Transport, Verlusten und Beschädigungen. Bei Ansprüchen in Bezug auf Fälschungen, Fragen der Provenienzforschung und Restituierungsfällen sind Sie bei uns auch richtig. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen und übernehmen die kompetente Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten. Dabei beraten wir private, gewerbliche und öffentlich-rechtliche Mandanten.
Im Kunstrecht sind die Gewohnheiten des Kunstmarkts zu berücksichtigen. Diese Usancen werden oft Vertragsbestandteil und finden Berücksichtigung bei der rechtlichen Beurteilung kunstrechtlicher Fragestellungen. Marktkenntnis ist daher Voraussetzung einer erfolgreichen Beratung auf diesem Gebiet.
Beratungsangebot
- Bildende Kunst und Kunsthandel
- Beratung von Galerien, Verbänden, Auktionshäusern, Museen, Sammlern und Künstlern
- Beratung im Bereich des Kulturgutschutzes
- Beratung im Bereich Restitution (Beutekunst)
Spezialgebiete & weitere Kompetenzen
Prinz Rechtsanwälte
Kontakt
Für allgemeine Anfragen: info@prinzlaw.com
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